Gegenstnde, wie Maschinen, Gerte oder Einrichtungen, die unter dieser Eintragung und in bereinstimmung mit der Sondervorschrift 301 befrdert werden, unterliegen nicht den brigen Vorschriften des ADR, vorausgesetzt:

- sie sind entweder in einer widerstandsfhigen Auenverpackung verpackt, die aus einem geeigneten Werkstoff hergestellt ist und hinsichtlich ihres Fassungsraums und ihrer beabsichtigten Verwendung eine ausreichende Festigkeit und Auslegung aufweist und die den anwendbaren Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.1.1 entspricht, oder

- sie werden ohne Auenverpackung befrdert, wenn der Gegenstand so gebaut und ausgelegt ist, dass die Gefe, welche die gefhrlichen Gter enthalten, ausreichend geschtzt sind.